Kinder

Auch schon im frühen Kindesalter können Zahnfehlstellungen auftreten.

Werden diese nicht frühzeitig korrigiert, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine aufwendigere Behandlung notwendig werden.

Gerne überprüfen wir das Gebiss IhreS Kindes auf etwaige Fehlstellungen.

 

 

Kieferorthopädie bei Kindern 

 

Auch schon im frühen Kindesalter können Zahnfehlstellungen auftreten.

Werden diese nicht rechtzeitig korrigiert, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine aufwändigere Behandlung notwendig werden.Gerne überprüfen wir das Gebiss Ihres Kindes auf etwaige Fehlstellungen. 

 

Fehlentwicklungen des Kiefers frühzeitig erkennen

 

Im Kindesalter sind die meisten Strukturen im Kiefer noch nicht vollständig verknöchert. Ober- und Unterkiefer befinden sich in der Wachstumsphase. Deshalb sind sie noch gut formbar und lassen sich sanft in die richtige Position lenken.  Eine rechtzeitige kieferorthopädische Prävention und Frühbehandlung sind daher sinnvoll. Werden Fehlstellungen frühzeitig erkannt, sind sie in der Regel einfacher und schneller zu behandeln. Damit lassen sich aufwändigere Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt meist verhindern, zum Beispiel feste Zahnspangen über mehrere Jahre, Extraktionen bzw. Operationen bei stark ausgeprägten Fehlstellungen.

 

Erster Besuch beim Kieferorthopäden

 

Ab wann ist ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll? Wir empfehlen Eltern den ersten Besuch in der kieferorthopädischen Praxis, wenn ihr Kind etwa vier Jahre alt ist. Bei der Vorsorgeuntersuchung machen wir uns ein Bild über die Stellung der beiden Kiefer zueinander und die Zahnentwicklung Ihres Kindes. Auch wenn in dem Alter häufig noch keine Behandlung stattfindet, lässt sich bereits der optimale Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Maßnahme bestimmen.

Insbesondere ist in diesem Altersbereich die Umorientierung der Zunge in den Gaumen durch die Umstellung vom saugenden Reflex hin zum richtigen Schluckmuster für die weitere Breitenentwicklung des Oberkiefers grundlegend.

Zur Früherkennung zählt aber auch, mit Ihnen als Eltern über schlechte Angewohnheiten, sogenannte „Habits“, Ihrer Kinder zu sprechen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • langer Schnullergebrauch
  • Finger- und Daumenlutschen
  • Zähneknirschen (Kinder pressen nachts mit starken Druck die Zähne aufeinander und machen Kaubewegungen)
  • Lippenbeißen
  • Zungenpressen (dabei drücken Kinder die Zunge fest gegen den Gaumen und die Zahnreihen)

Wir klären Sie auf, welche Auswirkungen diese Habits auf die Zahn- und Kieferentwicklung Ihres Kindes haben und wie Sie sie Ihrem Sprössling abgewöhnen können. Besteht Behandlungsbedarf, kann der Kieferorthopäde bei Kindern schon mit kleinen Maßnahmen Fehlentwicklungen des Kiefers und Zahnfehlstellungen entgegenwirken. Meist reichen in einem frühen Alter einfache, herausnehmbare Zahnspangen [LINK intern] aus, um ein gutes und schnelles Ergebnis einer kieferorthopädischen Behandlung zu erreichen. 

Übrigens: Voraussetzung für eine erfolgreiche kieferorthopädische Maßnahme ist die gute Zusammenarbeit des Fachzahnarztes mit Ihnen als Eltern und Ihrem Kind. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie auf eine gute Zahnhygiene und das regelmäßige Tragen der Zahnspange bei Ihrem Kind achten. 

 

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern vor Beginn der zweiten Wechselgebissphase

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten etwa für Zahnspangen bei Kindern, wenn eine extreme medizinische Notwendigkeit im Sinne einer Frühbehandlung vorliegt. Dazu werden die Fehlstellungen in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. Zum Beispiel wenn der Abstand von Ober- zu Unterkiefer mehr als 9 Millimeter beträgt (KIG D 5), zahlt die Krankenkasse 80 bis 100 Prozent der Behandlungskosten nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig).

Ist das Ausmaß der Anomalie allerdings geringer als die in der Tabelle vorgegebenen Fixwerte (z. B. im obigen Beispiel 8,5 mm), müssen Sie die Behandlung trotz gleicher Symptomatik komplett privat bezahlen. Generell könnte eine private Zahnzusatzversicherung, die auch die Kieferorthopädie umfasst, sinnvoll für Sie sein um auch über das kassenwirtschaftliche Maß hinausgehende Leistungen abzudecken. Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse erstattet zunächst nur 80 Prozent vom Gesamtbetrag, die übrigen 20 Prozent müssen Sie als Eltern zunächst vorstrecken. Erst nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie auch diesen Anteil von Ihrer Krankenkasse erstattet. Bei mehreren Kindern in Behandlung erstattet die Krankenkasse 90 Prozent sofort und Sie zahlen 10 Prozent.